Die Druckbehälterverordnung schreibt vor, dass Druckluftwasserkessel in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV), geprüft werden müssen. Zur Überprüfung setzt der Sachverständige voraus, dass der Kessel zu diesem Termin bereits entleert und gereinigt ist.
Auch sollten alle 5 Jahre, die anderen Wasserbevorratungen (Vorratsbehälter, Auffüllbehälter, usw.) gereinigt werden.
Durch Schlamm und eventuelle Rostablagerungen in den Behältern werden Rückschlagklappen,
Alarmventile und Pumpen der Sprinkleranlage verdreckt, und sind nicht mehr zu 100% funktionstüchtig.
Die dadurch entstehenden Reparaturen und Kosten können durch regelmäßige Reinigung gesenkt werden.
Unsere Leistungen:
- Terminliche Koordination mit den Sachverständigen
- Außerbetriebnahme der Anlage
- Entleerung und Reinigung des Behälters
- Begleitung des Sachverständigen während der Behälterprüfung
- Befüllen des Druckluftwasserkessels
- Wiederinbetriebnahme und Übergabe der Anlage mit Protokoll