Die Druckbehälterverordnung schreibt vor, dass Druckluftwasserkessel in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV), geprüft werden müssen. Zur Überprüfung setzt der Sachverständige voraus, dass der Kessel zu diesem Termin bereits entleert und gereinigt ist.

Auch sollten alle 5 Jahre, die anderen Wasserbevorratungen (Vorratsbehälter, Auffüllbehälter, usw.) gereinigt werden.
Durch Schlamm und eventuelle Rostablagerungen in den Behältern werden Rückschlagklappen, Alarmventile und Pumpen der Sprinkleranlage verdreckt, und sind nicht mehr zu 100% funktionstüchtig. Die dadurch entstehenden  Reparaturen und Kosten können durch regelmäßige Reinigung gesenkt werden.

Unsere Leistungen:

Auf Anfrage: Neubeschichtung und Reparatur